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Verjährung / Ablaufhemmung
26.01.2009, 19:23
Beitrag: #2
RE: Verjährung / Ablaufhemmung
Zitat:Verjährung m.E. mit Ablauf 31.12.2007.
Anschließend ist aber der Meßbescheid nochmals geändert worden... hebelt das die Verjährung aus? Beginnt da eine neue Frist zu laufen?

Ja, neuer Meßbescheid löst Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 AO aus (quasi Festsetzungsfenster).

Aber, ist in dem Fall überhaupt bisher ein GewStMB richtig bekannt gegeben worden? Aus dem SV kann ich das so nicht herauslesen.

Falls nicht, dürfte für das Jahr keine Gewerbesteuer mehr festgesetzt werden. Der jetzige Gewerbesteuerbescheid fusst auf eine MB, der nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben worden ist. Insofern wäre Einspruch sinnvoll.

Das FA kann aber m.E. aufgrund nunmehr eingetretener Verjährung auch keinen neuen MB erlassen und wirksam bekannt geben. Alle bisherigen scheinen wohl nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben worden seien. Und wenn die MB unter Mißachtung der Zustellvollmacht an die Stpfl. gegangen sind, gelten Sie erst als ordnungsgemäß bekannt gegeben, wenn Du Sie erhältst. Dies kann aber erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist für MB geschehen--> insofern auch wieder verjährt.

Es kommt hier wirklich darauf an, ob und wenn ja, welcher MB ordnungsgemäß bekannt gegeben worden ist.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Verjährung / Ablaufhemmung - Kiharu - 26.01.2009 19:23

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