DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
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09.07.2007, 09:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2007 09:23 von Hans-Christian.)
Beitrag: #12
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:...Sehe ich nicht so. § 8 (2) S. 5 EStG "Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 % des Listenpreises im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug wie Werbungskosten nach § 9 Abs. 2 in Betracht käme;" Vorwitzig schrieb:Wenn der Ehemann statt mit dem Firmenwagen sein eigenes Fahrzeug für die Familienheimfahrten benutzen würde, ist keine Rechtfertigung dafür da, hier einen geldwerten Vorteil zu erfassen. Der Werbungskostenabzug ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 9 II 9 zuzulassen. Wenn die Ehefrau statt der Familienheimfahrt eine Besuchsfahrt mit dem eigenen Wagen macht, gilt das gleiche. Bitte jetzt nicht verkomplizieren. Die Ausgangssituation ist, es steht ein Firmenfahrzeug zur Verfügung. Wie soll das gehen bei DHHF, er läßt das Firmenfahrzeug, dass er am Zweitwohnsitz für die DR benötigt, wo stehen und fährt mit dem Privatfahrzeug? Beim AG? In der Zweitwohnung? Beim Lebensmittelpunkt? Also, das geht nicht. Also was bleibt? Bei einer wöchentlichen Heimfahrt: 1. Keine Versteuerung mit 0,002% 2. Keine WK für die Fahrtkosten Familienheimfahrt. Offen: umgekehrte Heimfahrt als WK möglich? Nein, da ja keine WK möglich beim AN. Bei mehreren Familienheimfahrten: 1.Versteuerung mit 0,002% für jede Fahrt. 2.WK Familienheimfahrten möglich. 3.WK bei umgekehrte Heimfahrt möglich. 4. Keine Unterkunftskosten der DHHF möglich. Hoffe auf rege Diskussion. mfg Dr. H.C. Freak |
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