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USt bei Sonderbetriebsvermögen
16.01.2009, 17:20
Beitrag: #3
RE: USt bei Sonderbetriebsvermögen
Danke Dir.

Die TZ 31
Zitat:Die Anwendung der Befreiung würde jedoch entgegen Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 77/ 388/ EWG zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Nach dem EuGH-Urteil vom 20. November 2003 C-8/ 01, Taksatorringen (Slg. 2003, I-13711, BFH/ NV Beilage 2004, 122 Randnrn. 63 f.) kommt es insoweit darauf an, dass die "reale" Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung besteht. Die im Streitfall von der Klägerin erbrachten Leistungen unterscheiden sich nicht von den Leistungen, die die Gesellschafter der Klägerin auch von dritten Anbietern wie z. B. Softwareentwicklern hätten beziehen können. Derartige Leistungen wären umsatzsteuerpflichtig gewesen, so dass die Gewährung der Umsatzsteuerfreiheit für die Leistungen der Klägerin an ihre nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Gesellschafter zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber potentiellen Anbietern vergleichbarer Leistungen führen würde.


Hätte ich zwar nicht so gebracht Rolleyes , bin bei meinen Gedankengängen aber auch davon ausgegangen, dass man sich das Gerät ja auch von jemand Fremden mieten könnte und dann hätte dieser ja auch USt ausweisen/abführen müssen (entsprechend gebe es auch einen Vorsteuerabzug bei Anschaffung des Gerätes).

Ciao Dragon
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RE: USt bei Sonderbetriebsvermögen - Dragon - 16.01.2009 17:20

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