Notwendiges BV durch § 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
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14.01.2009, 16:33
Beitrag: #4
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RE: Notwendiges BV durch § 6 abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ???
Hallo,
Ja, ich denke die Fragen >50% Nutzung und Betriebsvermögenseigenschaft gehören zusammen. Zwar führt die Wortlautauslegung noch zu einem anderen Ergebnis (der besagte Satz sagt ja auch deutlich, "Bei der Ermittlung der Nutzung im Sinne des Satzes 2 gelten (...)" und fingiert hier speziell für die Anwendung des 2. Satzes). Allerdings zeigt doch dein Beispiel bereits, dass es gegen Sinn und Zweck der Norm und gegen die Systematik des Gesetzes wäre (anerkannte Auslegungsmethoden), wenn du zu einem gewillkürten BV kommen könntest ohne die zwingende 1% Methode anzuwenden. § 6 I Nr. 4 geht ja davon aus, dass betriebliche Kfz erfasst werden. Hierfür legt er eigens nach Maßgabe der anerkannten höchstrichterlichen Rspr. zum BV-Begriff die 50% Grenze ins Gesetz und legt zudem fest, wie sie berechnet werden sollen. M.E. könnte man noch weiter gehen und nach dem EP-Verfassungsgerichtsurteil auch sagen, dass Fahrten W/A zwingend betrieblich sind, weil das Veranlassungsprinzip des § 4 IV hier diese Aufwendungen als betrieblich betrachten muss. Der Fiktion würde es dann gar nicht bedürfen. Mfg showbee p.s. Clematis, wenn du schon Beiträge bearbeist, dann hättest du ja gleich noch das "h" aus der "Willkühr" nehmen können. |
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