§ 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
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08.07.2007, 14:18
Beitrag: #5
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RE: § 90 II AO: Mitwirkungspflicht, wenn Steuerpflicht unklar?
Hallo,
WaLiLei schrieb:BFH v. 18.12.02 IR 92/01danke, gucke ich morgen mal rein. Petz schrieb:Wieso sollte er nicht in D steuerpflichtig sein, wenn er Autos ins Ausland verkauft ?Weil keine Betriebsstätte in D besteht und Mandant auch nicht Unternehmer ist - FA sieht das jedoch anders. ![]() Vorwitzig schrieb:Also ich meine, dass man hier kaum drumrumkommt, dem Finanzamt zumindest darzulegen, warum man in Deutschland nicht steuerpflichtig war in den betr. Jahren.Hm, das denke ich auch. Und das haben wir bereits kräftig getan. Ist dem FA aber wurscht. Vorwitzig schrieb:Man könnte in Erwägung ziehen, durch eine negative Feststellungsklage klären zu lassen, ob in Deutschland beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht bestand.Das Verfahren kreist schon 1 Jahr am FG (Anfechtungsklage). ![]() |
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