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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
12.01.2009, 09:36
Beitrag: #9
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Dragon schrieb:
Petz schrieb:Hätte sie ALG I oder ähnliches in Estland bezogen, hätte das angesetzt werden müssen.

Und unter welche Einkunftsart hätte das erfasst werden sollen - n.s.A.?

Problematisch an der Sache wäre ja dann, dass das ALG I in Deutschland "nur" der Progression unterworfen werden müsste.

Hi,

nein, ALG aus dem Ausland stellt in D grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar (§ 19 Nr. 1). Nur durch § 3 Nr. 2 wird ALG nach dt. SGB steuerfrei und durch § 32b EStG dann wieder unter Progressionsvb sortiert. Nie die Prüfungsreihenfolge (subjektive stpfl., sachl. steuerpfl. (steuerbarkeit, keine Steuerbefr.)) durcheinander bringen!

Wenn du also ein DBA hättest, in welchem die Besteuerung für AN Einkünfte entgegen OECDMA D und nicht dem Tätigkeitsort zugewiesen werden, dann müsstest du auch dortiges ALG in D erfassen.

Mfg

showbee
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - showbee - 12.01.2009 09:36

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