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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
12.01.2009, 09:23
Beitrag: #8
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Petz schrieb:Hätte sie ALG I oder ähnliches in Estland bezogen, hätte das angesetzt werden müssen.

Und unter welche Einkunftsart hätte das erfasst werden sollen - n.s.A.?

Problematisch an der Sache wäre ja dann, dass das ALG I in Deutschland "nur" der Progression unterworfen werden müsste. Die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte (hier aus n.s.A.) ebenso. Das würde für mich bedeuten, dass so etwas wie eine doppelte Progression durchgeführt werden müssen.

Im übrigen die Einnahmen in Estland unterstehen aller einer dortigen "Einkommensteuer", d.h. alle Einnahmen werden versteuert im Gegensatz zu unseren Ersatzleistungen wurden hier also schon Steuern einbehalten.

Ciao Dragon
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Dragon - 12.01.2009 09:23

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