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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
09.01.2009, 18:25
Beitrag: #7
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Dragon schrieb:Es handelt sich ganz einfach um keine aufgezählte Einkunftsart (Art. 21 DBA) und damit braucht dies auch nicht berücksichtigt werden.

M.E. im Ergebnis richtig, aber der Lösungweg nicht.

Hätte sie ALG I oder ähnliches in Estland bezogen, hätte das angesetzt werden müssen.
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Petz - 09.01.2009 18:25

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