Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
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09.01.2009, 09:31
Beitrag: #6
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Danke für die Antworten.
Elterngeld nach deutschem Recht wurde dort nicht gezahlt - also fall ich in diesem Fall aus der Progression heraus. Zitat:welcher Staat das Besteuerungsrecht bei welchen Einkünften hat. Das war es was meine Frage ganz leicht beantwortet hat. Es handelt sich ganz einfach um keine aufgezählte Einkunftsart (Art. 21 DBA) und damit braucht dies auch nicht berücksichtigt werden. Danke nochmals für die Erleuchtung. Ciao Dragon |
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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Dragon - 08.01.2009, 12:47
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Petz - 08.01.2009, 17:57
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - showbee - 08.01.2009, 18:31
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Petz - 08.01.2009, 18:36
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Petz - 08.01.2009, 18:48
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Dragon - 09.01.2009 09:31
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Petz - 09.01.2009, 18:25
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Dragon - 12.01.2009, 09:23
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - showbee - 12.01.2009, 09:36
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