Fristenkontrollbuch?
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09.01.2009, 09:21
Beitrag: #21
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RE: Fristenkontrollbuch?
Hallo,
also das der Kalender im Einzelfall ausreichend für Fristenkontrolle und mögliche Widereinsetzungsanträge ist, sollte klar sein. Entscheidend ist ja dann doch hier der Postausgang und dessen Nachweis. Hier sehe ich keinen relevanten Nachweis, wenn nur zu EINEM Schriftstück ein Postausgang vermerkt ist. Es ist dann einfach nicht ordentlich geführt. Gerade die vollständige Erfassung aller Schriftstücke im Ein- oder Ausgangsbuch macht ja den "clou" aus und lässt die Vollständigkeit und Richtigkeit vermuten. Der sporadische Vermerk von Ausgängen macht das eben nicht. Gruß, showbee |
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