Fristenkontrollbuch?
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09.01.2009, 09:07
Beitrag: #20
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RE: Fristenkontrollbuch?
Dem Beitrag von towel day ist nichts hinzu zu fügen. Wenn der Ausgang des fristwahrenden Schriftstückes vermerkt ist, paßt doch alles. Wenn natürlich im konkreten Fall irgendeine Aufzeichnung fehlt, wird es im Ernstfall Probleme geben.
Dass ein RA keine Ahnung von Fristen haben soll, irritiert mich schon etwas. Ich tippe eher auf zu viel Ahnung und den Versuch einen Fehler zu vertuschen, dies ist aber eine reine Unterstellung. Frankts |
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