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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
08.01.2009, 18:48
Beitrag: #5
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
okay, ich habe nochmal nachgelesen.

Es heißt in § 32b Abs. 1 Nr. 1b:
Zitat:Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Das wird dort wohl nicht gezahlt worden sein......

Also kein Progressionsvorbehalt.
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Petz - 08.01.2009 18:48

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