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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
08.01.2009, 18:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2009 18:39 von Petz.)
Beitrag: #4
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
showbee schrieb:§ 32b EStG ist abschließend und führt nur steuerfreie Leistungen nach deutschem Recht auf.

"abschließend" ist klar und unbestritten.

"nur nach deutschem Recht" halte ich für fragwürdig.....

Wobei ich den Fall mit Elterngeld in der Praxis auch noch nit hatte, zugegeben.
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Petz - 08.01.2009 18:36

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