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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
08.01.2009, 18:31
Beitrag: #3
RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Petz schrieb:Sie sind aber trotzdem in der Steuererklärung zu berücksichtigen, soweit ich es in Erinnerung habe, wäre ja sonst auch nicht gerecht.

Hallo,

nein, ich denke nicht. § 32b EStG ist abschließend und führt nur steuerfreie Leistungen nach deutschem Recht auf. Vgl. Heinicke in Schmidt, § 32b Rn. 22 "Die Aufzählung in § 32b I Nr 1 ist abschließend, (...). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass § 32b Nr 1 stbare, aber stfreie Leistungen iSv §§ 18, 19 oder § 22 Nr 1 erfasst."

--> hier also schon durch die Auslandsherkunft keine Steuerbarkeit, i.Ü. keine Aufzählung bspw. "und ähnlicher Leistungen".

Mfg

showbee
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RE: Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - showbee - 08.01.2009 18:31

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