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UStG vs. AO (Vorsteuervergütung)
08.01.2009, 18:27
Beitrag: #10
RE: UStG vs. AO (Vorsteuervergütung)
Catja schrieb:Und für ´nen 2-Zeiler stellt es sich so schlecht eine entsprechende Honorarrechnung. Das geht besser, wenn er eine Kopie des 2-seitigen Antrages samt schöner Rechnung kriegt. *grins*

Naja, mit 1,5fachem Zeilenabstand, ordentlicher Fußleiste und Seitenrändern bekommt man die auch schnell voll. Allein eine Seite kann man ja mit Billigkeitsvorträgen über die finanzielle Situation, die Finanzkrise und das unbedingte Erfordernis für den Mandanten vollmachen...
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RE: UStG vs. AO (Vorsteuervergütung) - showbee - 08.01.2009 18:27

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