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UStG vs. AO (Vorsteuervergütung)
08.01.2009, 17:36
Beitrag: #9
RE: UStG vs. AO (Vorsteuervergütung)
Es ist der Wille des Mandanten, dass ich mich ausführlich damit auseinandersetze und versuche, das Finanzamt zu überzeugen.
Soll er haben dürfen. (dass ich dafür aber nicht mit ihm vor´s FG gehe, habe ich ihm auch schon gesagt).

Und für ´nen 2-Zeiler stellt es sich so schlecht eine entsprechende Honorarrechnung. Das geht besser, wenn er eine Kopie des 2-seitigen Antrages samt schöner Rechnung kriegt. *grins*

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RE: UStG vs. AO (Vorsteuervergütung) - Catja - 08.01.2009 17:36

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