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UStG vs. AO (Vorsteuervergütung)
08.01.2009, 16:49
Beitrag: #2
RE: UStG vs. AO (Vorsteuervergütung)
Hallo,

m.E. handelt das FA korrekt. Ergibt sich m.E. implizit aus dem BFH Urteil vom 16.01.2007 (VIII R 4/06):

"Das nach § 15 UStG gegebene Recht auf Vorsteuerabzug für die dem Unternehmer für jeden einzelnen Um­satz in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist kein selbständiger Anspruch und kann nicht unmittelbar gegenüber dem FA geltend gemacht werden (Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 15 Rz 45 ff.; Forgách in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 15 Rz 472). Vielmehr sind nach § 16 Abs. 2 Satz 1, § 18 Abs. 1 UStG mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung die nach § 15 UStG abziehbaren Vor­steuerbeträge von der nach § 16 Abs. 1 UStG berechneten Steuer abzusetzen. Dementsprechend hat der BFH bereits entschieden, dass einzelne Vorsteuerbeträge umsatzsteuerrechtlich lediglich unselbständige Besteuerungsgrundlagen darstellen, die bei der Berechnung der Umsatzsteuer mitberücksichtigt werden und in die Festsetzung der Umsatzsteuer eingehen (BFH-Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612), dass eine Aufrechnung die Höhe der sich aus dem Gesetz ergebenden festzu­setzenden Umsatzsteuer nicht beeinflussen darf (BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 V R 74/97, BFHE 185, 552, BStBl II 1998, 634) und dass deshalb das aus § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG folgende umsatz­steuerrechtliche Erfordernis, sämtliche in den Besteuerungs­zeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbeträge mit der berech­neten Umsatzsteuer zu saldieren, Vorrang hat gegenüber einer Aufrechnung des FA mit anderen Ansprüchen (Senatsurteil vom 16. November 2004 VII R 75/03, BFHE 208, 296, BStBl II 2006, 193). An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest."

Die VoSt ist unselbständiger Rechnungsposten, weshalb auch kein Antrag auf vorherige Erstattung durchgehen kann, weil vorher nichts selbständig fällig und festsetzbar ist.

MfG

showbee
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RE: UStG vs. AO (Vorsteuervergütung) - showbee - 08.01.2009 16:49

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