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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
08.01.2009, 12:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2009 14:22 von Dragon.)
Beitrag: #1
Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung
Hallo,

habe folgenden Fall:
Deutscher ist mit einer Estin verheiratet. Die Ehefrau lebt mit dem Kind das ganze Jahr in Estland und erhält hier Gehalt und Honorare. Zzgl. erhält sie eine Art Elterngeld (Kinderzuschuss) vom dortigen Sozialamt.

Bisher wurde Zusammenveranlagung in Deutschland durchgeführt. Soll auch dieses mal gurchgeführt werden. Soweit eigentlich auch kein Problem.

Mein Problem ist folgendes: nach DBA-Estland sind das in Estland bezogene Gehalt und die Honorare in Deutschland mittels Progression zu berücksichtigen - kein Problem.

Wie ist es nun aber mit dem "Elterngeld" dieses stellt in meinen Augen keine Einkünfte dar, welche irgendwo im DBA-Estland genannt werden und wären somit nur in Estland zu versteuern (Art 21 DBA). Oder sehe ich hier was falsch?

Edit: da falscher DBA-Art. zitiert war.

Ciao Dragon
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Progressionsvorbehalt von Elterngeldvergleichbarer Leistung - Dragon - 08.01.2009 12:47

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