Fristenkontrollbuch?
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08.01.2009, 09:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2009 09:35 von showbee.)
Beitrag: #18
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RE: Fristenkontrollbuch?
Kiharu schrieb:Ganz ehrlich --> weil er keine Ahnung von dem hat, was er da gerade tut. Dann sollte seine nun einspringende Vermögenschadenhaftpflichtversicherung ihn mal auf Weiterbildung schicken... lernt man das nicht bei der StB-Vorbereitung, dass Fristenkontroll-, Postein- und ausgangsbücher zu führen sind? Ansonsten schließe ich mich (nach Kenntnis des Falles) an, die Fristeintragung im Kalender kann den Postausgang allein nicht nachweisen. |
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