Fristenkontrollbuch?
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07.01.2009, 09:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2009 09:50 von frankts.)
Beitrag: #11
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RE: Fristenkontrollbuch?
Kiharu schrieb:Zitat:wenn der Postversand akkurat auf der Kopie des fraglichen Schriftstückes vermerkt wäre (so wie es die FA handhaben)? Zu Faxen gibt es aber ein Urteil, wo kein Postversandbuch verlangt wird, nämlich BFH vom 17.6.2005, VI R 69/04 (NV), wo es heißt:..."2. Zu der geforderten Endkontrolle gehört die Anweisung, die entsprechende Frist erst dann zu löschen, wenn das fristwahrende Schriftstück tatsächlich gefertigt und abgesandt oder zumindest postausgangsbereit ist, oder wenn - bei Versendung per Telefax - ein von dem Telefaxgerät des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgemäße Übermittlung belegt. " Gerade gegenüber dem Finanzamt ist der Punkt der Glaubhaftmachung sehr oft eine interessante Argumentationshilfe. Grüße aus dem sommerlichen (nur - 3 Grad) Bayern frankts |
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