Fristenkontrollbuch?
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07.01.2009, 09:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2009 09:09 von frankts.)
Beitrag: #9
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RE: Fristenkontrollbuch?
Kiharu schrieb:................... Warum fühlst du dich bloß sofort auf die Füsse getreten? Ich habe doch eigentlich meine Äußerung selber als evtl. vorschnell bezeichnet, wenn der Sachverhalt (damals) noch nicht bekannt war. Ich stell jetzt mal ne provokante Frage: Warum muss dass Finanzamt keine Postbücher führen? Dann wäre manches für beide Seiten einfacher. Ich weiss schon, warum mittlerweile gerne Email oder Fax (wo auf dem gefaxten Text Faxdatum und Nr. im Faxprotokoll vermerkt wird) für Schriftverkehr mit dem Finanzamt benutze. Gerade mit dem Faxprotokoll konnte ich nur einmal glaubhaft machen können, dass das Finanzamt den Eingang eines Schriftstückes nicht abstreiten konnte. In der letzter Zeit passiert es leider öfter, dass Schreiben beim Finanzamt beim völlig falschen Bearbeiter landen und von dem nicht weitergeleitet werden. Und ich bin immer noch der Meinung, dass ein Terminkalender sehr wohl die Funktion eines Fristenkontrollbuches und auch eines Postausgangsbuches erfüllen kann. Mich würde auch noch interessieren, wie Eure Meinung wäre, wenn der Postversand akkurat auf der Kopie des fraglichen Schriftstückes vermerkt wäre (so wie es die FA handhaben)? Du siehst, so ein "einfacher" Fall hat viele Aspekte, die aus deiner pauschalen Frage nicht herauskamen. frankts |
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