Fristenkontrollbuch?
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06.01.2009, 22:02
Beitrag: #7
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RE: Fristenkontrollbuch?
Ne, kein Büroversehen. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass der Anwalt und seine Sekretärin berhaupten, sie hätten es abgesandt (Nachweis Kopie des Kalenders), beim FA ist es aber nicht eingegangen. Die Nachweispflicht liegt aber beim Anwalt und die Rechtsprechung ist da eher drunter und drüber.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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