Fristenkontrollbuch?
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06.01.2009, 21:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2009 21:51 von meyer.)
Beitrag: #6
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RE: Fristenkontrollbuch?
Geht es um das berühmte Büroversehen?
Damit hat man eigentlich jedenfalls beim FG doch nur Chancen, wenn dem Berufsträger selbst nichts vorzuwerfen (die Büroorganisation ist, so, dass eigentlich nichts passieren kann) jedoch die eigentlich überaus zuverlässige und ständig überwachte qualifizierte Mitarbeiterin ausnahmsweise einen Fehler gemacht hat. Zudem ist es Sache des Berufsträgers detailliert dazulegen, dass kein Organisationsverschulden vorliegt. Ergo muss sich derjenige doch erstmal detailliert zur Fristenüberwachung im Büro außern, und warum das ausnahmsweise trotz aller Vorkehrungen in dem Einzelfall nicht funktioniert hat. Bei der DATEV werden die Fristenkontrollbücher natürlich elektronisch geführt (Programm "Fristen und Bescheide"). Bei tausenden Bescheiden im Jahr wäre das in einem großen Büro sonst auch kaum schwierig. |
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