Fristenkontrollbuch?
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06.01.2009, 21:33
Beitrag: #5
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RE: Fristenkontrollbuch?
Naja, es kommt auf die Kanzlei an. Wenn der RA sonst nur Mandate berät und keinerlei Fristen einzuhalten hat, kann auch der Kalender genügen. Das "reinrassige" FKB aus dem Buchhandel ist in einer Kanzlei erst dann Usus, wenn täglich min. eine Frist ausläuft bzw. Termine bestehen. Also man sollte an die Kanzlei schon min. 50 Termine/Fristen mtl. anfordern, bis ein Buch her muss. 10-20 Termine schafft jeder Depp im Kopf und ein geübter Mensch schafft vielleicht auch 30 Termine im Kopf zu behalten, was bedeutet, dass für 30 Termine locker der Kalender genügt. Ob die Frist dann richtig berechnet ist, ist irrelevant. Insoweit ist es richtig die Anforderungen nicht "hochzuschrauben". Das ist wohl erst dann sinnvoll, wenn der RA dauerhaft ein auf Widereinsetzung in vorherigen Stand macht.
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