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DBA Tunesien Deutschland
06.07.2007, 23:09
Beitrag: #8
RE: DBA Tunesien Deutschland
Vorwitzig schrieb:... gg) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das unter Artikel 6, und Vermögen, das unter Artikel 22 Absatz 1 fällt, ausgenommen die Fälle, in denen das Vermögen, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer in Tunesien gelegenen Betriebstätte im Sinne des Artikels 7 oder einer in Tunesien gelegenen festen Einrichtung im Sinne des Artikels 14 gehört.

Wie soll ich das Fettgedruckte anders verstehen als das bei Vermietungseinkünften grds. erst einmal die Anrechnungsmethode gilt?

Da habe ich wohl den b) nicht zu Ende gelesen... Rolleyes

Mir scheint, du hast recht und ich muss meine V+V-Anrechnungsliste um Tunesien erweitern.....

Vorwitzig schrieb:Ich bin ja nur eine dumme Rechtsanwältin. Und wie Oediz zu sagen pflegt: von Steuerrecht haben wir ja gar keine Ahnung Sad
Ich denke, auch Steuerberaterin....

Und zu dem Rest der Aussage äußere ich mich nicht (mehr)......
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DBA Tunesien Deutschland - Vorwitzig - 06.07.2007, 12:09
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007, 15:25
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007, 18:57
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007 23:09

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