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§ 4 Nr. 21 b UStG
18.12.2008, 17:49
Beitrag: #7
RE: § 4 Nr. 21 b UStG
Hi,

Steuerfrei m.E. soweit der Vortrag in einen Lehrplan eingebunden ist, weil nur dann ist es Unterrichtsleistung. Einzelne Vorträge ohne Zusammenhang sind dann m.E. nicht befreit.

Bsp. Eine Privatschule bietet Unterricht zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss an (also Schule nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG). Die Schule ist nur mit dem Unterricht befreit. Wenn nun im Rahmen des Lehrplanes bspw. ein Vortrag zum Arbeitsrecht passt und nur diesen ein Externer übernimmt, dann wäre der m.E. auch frei.

Anders: Eine Privatschule bietet regelmäßig zur Fortbildung der Personalabteilungsmenschen einen Wochenendkurs im AGG (Allg.Gleichbehandl.Gesetz) an und diesen übernimmt der Externe. Dann ist das für die Privatschule m.E. keine Schul- oder Bildungszweck dienende Leistung und für den Externen dementsprechend auch nicht frei.

So würde ich die Unterscheidung ansetzen.

Mfg

showbee
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§ 4 Nr. 21 b UStG - Vorwitzig - 17.12.2008, 14:32
RE: § 4 Nr. 21 b UStG - zaunkönig - 17.12.2008, 17:54
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