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DBA Tunesien Deutschland
06.07.2007, 21:11
Beitrag: #7
RE: DBA Tunesien Deutschland
Big Grin@Petz:

ich hatte Dein Posting gelesen, deshalb der erste Freudenschrei.

Dann habe ich aber Buchst. b) gelesen:

Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

(1) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:

a) Die aus Tunesien stammenden Einkünfte - mit Ausnahme der unter Buchstabe b fallenden Einkünfte - und die in Tunesien gelegenen Vermögensteile, die nach den vorstehenden Artikeln in diesem Staat besteuert werden können, sind von der deutschen Steuer befreit. Diese Befreiung schränkt jedoch das Recht der Bundesrepublik Deutschland nicht ein, die so befreiten Einkünfte und Vermögensteile bei der Festsetzung des deutschen Steuersatzes zu berücksichtigen. Auf Dividenden im Sinne des Artikels 10 Absatz 5 ist Satz 1 nur anzuwenden, wenn die Dividenden von einer in Tunesien ansässigen Aktiengesellschaft an eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft gezahlt werden, die unmittelbar über mindestens 25 vom Hundert des stimmberechtigten Kapitals der erstgenannten Gesellschaft verfügt. Die Anteile der tunesischen Gesellschaft werden unter den gleichen Voraussetzungen von der deutschen Vermögenssteuer befreit.

b) Die in Tunesien in Übereinstimmung mit diesem Abkommen erhobene Steuer wird auf die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer einschließlich der Ergänzungsabgabe dazu angerechnet, die die Bundesrepublik Deutschland von den nachstehenden Einkünften erhebt:

... gg) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen, das unter Artikel 6, und Vermögen, das unter Artikel 22 Absatz 1 fällt, ausgenommen die Fälle, in denen das Vermögen, aus dem die Einkünfte stammen, zu einer in Tunesien gelegenen Betriebstätte im Sinne des Artikels 7 oder einer in Tunesien gelegenen festen Einrichtung im Sinne des Artikels 14 gehört.

Wie soll ich das Fettgedruckte anders verstehen als das bei Vermietungseinkünften grds. erst einmal die Anrechnungsmethode gilt?

Aber ich lass mich gerne eines Besseren belehren Big Grin

Ich bin ja nur eine dumme Rechtsanwältin. Und wie Oediz zu sagen pflegt: von Steuerrecht haben wir ja gar keine Ahnung Sad

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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DBA Tunesien Deutschland - Vorwitzig - 06.07.2007, 12:09
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007, 15:25
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007, 18:57
RE: DBA Tunesien Deutschland - Vorwitzig - 06.07.2007 21:11
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007, 23:09

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