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zivilr. Fragen bei einer ErbGem
16.12.2008, 15:19
Beitrag: #10
RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem
zaunkönig schrieb:Hat ein Erbe einen begründeten Anspruch aus dem Nachlass, kann er seinen Anspruch zuvilrechtlich gegen jeden einzelnen Miterben geltend machen - und zwar in voller Höhe.

Ja, aber einen Anspruch aus dem Nachlass hat man nur bei Vermächtnis des Erblassers bzw. nach Auseinandersetzung der Gemeinschaft. Vorher ist es eben Natur der Erbengemeinschaft, dass alles allen in Gemeinschaft zusteht.
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RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem - showbee - 16.12.2008 15:19

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