DBA Tunesien Deutschland
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06.07.2007, 19:06
Beitrag: #6
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RE: DBA Tunesien Deutschland
Hallo,
das deutsche Einkommenssteuerrecht benötigt für den Wechsel zur Vermögensverwaltung die Aufgabeerklärung. Die bloße Erklärung von Vermietungseinkünften ist keine Aufgabeerklärung. Ohne Aufgabeerklärung liegen gewerbliche Einkünfte vor. Stellt sich die Frage, ob dies für Tunesien ähnlich ist. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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DBA Tunesien Deutschland - Vorwitzig - 06.07.2007, 12:09
RE: DBA Tunesien Deutschland - Hans-Christian - 06.07.2007, 13:49
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007, 15:25
RE: DBA Tunesien Deutschland - Vorwitzig - 06.07.2007, 15:49
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007, 18:57
RE: DBA Tunesien Deutschland - zaunkönig - 06.07.2007 19:06
RE: DBA Tunesien Deutschland - Vorwitzig - 06.07.2007, 21:11
RE: DBA Tunesien Deutschland - Petz - 06.07.2007, 23:09
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