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zivilr. Fragen bei einer ErbGem
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14.12.2008, 22:59
Beitrag: #7
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RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem
showbee schrieb:die Überschüsse stehen der Erbengemeinschaft in Gemeinschaft zu. ok, du hast mich überzeugt. Was macht man, jetzt mal rein theoretisch weitergedacht, wenn die das hoffentlich vorhandene "Erbenkonto" leergeräumt haben? Oder, falls keins vorhanden ist, alles aufs Konto des/der Miterben gegangen ist und nun nichts mehr da ist? Ungerechtfertigte Bereicherung ? fragt sich der Petz PS: Der Fall ist besonders "blöd", die Bekannte ist Azubine 1. Lehrjahr, muss jetzt 650 € nachzahlen und hat das Geld einfach nicht. Das ist das Problem. Erfahren hat sie es überhaupt jetzt erst, weil sie 18 geworden ist. Was vorher war, weiß sie auch nicht..... |
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zivilr. Fragen bei einer ErbGem - Petz - 14.12.2008, 12:00
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