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zivilr. Fragen bei einer ErbGem
14.12.2008, 21:56
Beitrag: #6
RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem
Hi Petz,
die Überschüsse stehen der Erbengemeinschaft in Gemeinschaft zu. Das ist der knackige Unterschied zur Gesellschaft, wo man ggf. Gewinnverteilungsansprüche hat. Der Gemeinschafter kann entweder seinen Anteil an einen anderen Erben "veräußern" und sich "auszahlen lassen" oder er muss eben auf Auseinandersetzung der Gemeinschaft drängen. vorher gibt es nichts, solange es keine Vorausvermächtnisse des Erblassers gibt. Wenn es um mehr Geld geht bzw. die anderen Gemeinschafter "bockig" sind, sollte unbedingt ein RA zugezogen werden.
Mfg
showbee
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RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem - showbee - 14.12.2008 21:56

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