zivilr. Fragen bei einer ErbGem
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14.12.2008, 18:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2008 18:06 von phönix.)
Beitrag: #4
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RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem
Petz schrieb:Es muss doch möglich sein, dass ein Beteiligter den ihm zustehenden Anteil der Einkünfte einfordern kann, jedenfalls nach meinem Rechtsverständnis. Aber Petz, wir wissen doch alle, dass Einkünfte nichts mit Liquidität zu tun hat. Und genau so, wie jemand Verluste haben kann, und trotzdem genügend Geld zur Verfügung, besteht häufig die Situation, dass positive Einkünfte erzielt werden, und trotzdem ist kein Geld da (planmäßige Tilgungen, Ansparungen für die anstehende große Instandhaltung...) Und wenn es ganz verrückt kommt, hat das FA die Besteuerungsgrundlagen der Erbengemeinschaft geschätzt (--> natürlich einen Überschuss), weil die zerstrittene Erbengemeinschaft nicht in der Lage ist, eine F-Erklärung ordnungsgemäß abzugeben. Und zum Inhalt des F-Bescheides: beziehe dich doch auf § 183 (2) S. 3, hier sollte es doch normalerweise zu keinen Problemen kommen. schönen Tag noch phönix |
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zivilr. Fragen bei einer ErbGem - Petz - 14.12.2008, 12:00
RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem - showbee - 14.12.2008, 13:03
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