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zivilr. Fragen bei einer ErbGem
14.12.2008, 13:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2008 13:58 von Petz.)
Beitrag: #3
RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem
showbee schrieb:auszahlung von einkünften, nein.

Es muss doch möglich sein, dass ein Beteiligter den ihm zustehenden Anteil der Einkünfte einfordern kann, jedenfalls nach meinem Rechtsverständnis.

Schließlich muss dieser Beteiligte doch auch die darauf entfallenen Steuern entrichten......

Es kann doch auch nicht sein, dass sich der oder die andere(n) Beteiligte(n) das Geld einverlaiben.

In diesem Fall liegen sehr verworrene Verhältnisse vor, was insbesondere dadurch erschwert wird, dass die Verwandten nicht mehr miteinander kommunizieren (ist ja keine Seltenheit).

Irdendwie muss sie doch an ihr Geld rankommen, denke ich jedenfalls.

Aber vielen Dank erst einmal für den link, der ist zumindest sehr informativ, was die mögliche Erbauseinandersetzung angeht.
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RE: zivilr. Fragen bei einer ErbGem - Petz - 14.12.2008 13:57

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