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Betriebsausgabenpauschale für Ärztin
11.12.2008, 09:29
Beitrag: #3
RE: Betriebsausgabenpauschale für Ärztin
Danke Dragon,

das wäre nämlich meine nächste Frage gewesen.

In der Steuersparerklärung steht:

"Anspruch haben Sie nur auf die vom BMF festgesetzten Pauschalen. Oft erkennen die Finanzämter aber auch in anderen Bereichen Pauschalen an. Probieren Sie es einfach aus. Setzen Sie z.B. pauschal 10, 15 oder 20 % Ihrer Einnahmen als Betriebsausgaben an. Lehnt das Finanzamt ab, können Sie immer noch die tatsächlichen Betriebsausgaben nachweisen."

Finde den Satz irgendwie frech. Ich weiß auch nicht wieso.

Gruß
Buchi
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RE: Betriebsausgabenpauschale für Ärztin - Buchi - 11.12.2008 09:29

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