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kurzfristiges Darlehen
05.07.2007, 11:02
Beitrag: #1
kurzfristiges Darlehen
Hallo Forumsuser,

ich habe gerade eine Diskussion mit einem Kollegen. Die Frage, die sich stellt ist diejenige, wo denn ein kurzfristige Darlehen auszuweisen ist. Das Darlehen hat eine Laufzeit von ca. 6 Monaten. Mein Kollege mein, dass es unter Girokonten auszuweisen ist, da es ja kurzfristig ist und somit auch keine Dauerschuld. Ich vertrete den Standpunkt, dass es trotz dass das Darlehen kurzfristig ist unter Darlehen ausgewiesen werden muss.

Was meint Ihr dazu. Mein Kollege hat immerhin 10 Jahre mehr Berufserfahrung als ich.

Grüsse Steve
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kurzfristiges Darlehen - stifi82 - 05.07.2007 11:02
RE: kurzfristiges Darlehen - Opa - 05.07.2007, 11:34
RE: kurzfristiges Darlehen - Clematis - 05.07.2007, 13:29

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