Steuerberater

Normale Version: kurzfristiges Darlehen
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stifi82

Hallo Forumsuser,

ich habe gerade eine Diskussion mit einem Kollegen. Die Frage, die sich stellt ist diejenige, wo denn ein kurzfristige Darlehen auszuweisen ist. Das Darlehen hat eine Laufzeit von ca. 6 Monaten. Mein Kollege mein, dass es unter Girokonten auszuweisen ist, da es ja kurzfristig ist und somit auch keine Dauerschuld. Ich vertrete den Standpunkt, dass es trotz dass das Darlehen kurzfristig ist unter Darlehen ausgewiesen werden muss.

Was meint Ihr dazu. Mein Kollege hat immerhin 10 Jahre mehr Berufserfahrung als ich.

Grüsse Steve
Aus dem Bauch raus ist ein Darlehen ein Darlehen und ein Girokonto eben ein Girokonto. Ein Girokono ist ja auch nicht kurzfristig, ich hab meins seit ? Jahren. Ein Darlehenskonto kann ja auch nicht wie eine Girokonto genutzt werden.

Viele Grüße
Hm, in meinem Kontenrahmen gibts ein Konto "Verbindlichkeiten, Laufzeit bis 1 Jahr"!

Da würde ich es hinbuchen!

Und das ist ein Verbidlichkeitskonto!
Hallo,

ja, da kommt die hohe Kunst der Bilanzsystematik heraus.

Man muss hier unterscheiden, wer derjenige ist, der das Darlehen/Kredit gewährt.

Handelt es sich um ein Finanzdienstleistungsinstitut (Bank, Versicherung, Bausparkasse etc.) wäre die Verbindlichkeit als solche gegenüber Kreditinstituten auszuweisen, mithin unter 0630 - 0699 (lt. SKR03).

Ähnlicher Ausweis soweit es sich um verbundene Unternehmen handelt (0700 - 0724) oder gegenüber Gesellschaftern (0725 - 0799).

Auch in diesen Kontenbereichen wird nach Laufzeiten unterschieden.


Ist der Darlehensgeber nun jemand, der nicht unter die obigen Zugehörigkeitsmerkmale fällt (z.B. die Tante, der Herr XY oder WerAuchImmer), dann handelt es sich um eine Verbindlichkeit. Diese ist, je nach Laufzeit, unter den Konten 1701 bis 1708 auszuweisen.

Und nun darst Du mit dem Kollegen noch einmal fachsimpeln.
Und wenn er es nicht glauben mag, schaue man sich die Zuorndungstabellen bei DATEV an, die zeigen es am einfachsten.
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