GuE
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03.12.2008, 22:04
Beitrag: #3
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RE: GuE
ich werfe mal §129 AO in die runde.
wenn die zinsen im gewinn enthalten sind und die entrichtete KESt aus der GuV ersichtlich ist, handelt es sich m.E. um einen übertragungsfehler, der in den AWB des §129 AO fällt. "Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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RE: GuE - Taxman - 03.12.2008 22:04
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