Bilanzberichtigung nach BP
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03.12.2008, 14:35
Beitrag: #2
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RE: Bilanzberichtigung nach BP
Dragon schrieb:1. Muss dafür extra eine Bilanz beim FA eingeriecht werden, obwohl sich dadurch die Steuer ja nicht ändert?Ich nehme mal an, die Jahresabschlüsse wurden bereits festgestellt. Dann können Sie gar keine berichtigten Bilanzen erstellen, ausser Sie ändern die handelsrechtlichen JAe und lassen die erneut feststellen (incl. Offenlegung 2006). M.E. ist der richtige Weg die erfolgswirksame Anpassung der Bilanzansätze in der HB 2007 (falls noch nicht erstellt) mit stl. Korrekturrechnung gem. § 60 EStDV. Sofern sich in 2005 und 2006 stl. Auswirkungen ergeben, reicht hier m.E. ein Antrag an das FA (bzw. sollte der noch nicht mal erforderlich sein). Das muß dann halt gedanklich die vom Prüfer erstellten Steuerbilanzen fortführen. Und zum 31.12.2007 sollte dann alles wieder zusammenpassen. Gruß towel day |
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Bilanzberichtigung nach BP - Dragon - 03.12.2008, 14:17
RE: Bilanzberichtigung nach BP - towel day - 03.12.2008 14:35
RE: Bilanzberichtigung nach BP - Taxman - 03.12.2008, 16:51
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