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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
04.07.2007, 08:13
Beitrag: #9
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:...
Warum muss der Arbeitnehmer sich 0,002 % des BILP als Arbeitslohn anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten nicht mehr geltend machen darf, und warum muss er sie sich nicht anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten als WK geltend machen darf?

Ich verstehe das so:

Bei einer wöchentlichen Familienheimfahrt im Rahmen einer beruflich veranlassten DHHF, kein zusätzlicher Nutzungswert von 0,002% BILP je Entfernungs-km. Aber auch keine WK für diese eine Fahrt im Rahmen der DHHF.

Wird das Fahrzeug zu mehr als einer Heimfahrt wöchentlich genutzt, dann 0,002% für jede Heimfahrt, WK möglich. Aber keine DHHF dadurch mehr.

Meine Ausgangsproblematik aber war, ist eine umgekehrte Heimfahrt als WK beantragbar?

Dazu ein Urteil des Hessischen FG vom 26.03.2007 in der Versteuerung des geldwerten Vorteils:
Nach dem Gesetzeswortlaut kommt es nicht darauf an, ob der AN seinen Dienstwagen tatsächlich nutzt, vielmehr reicht die blose Nutzungsmöglichkeit aus.

Wie gesagt, nicht ganz einfach und auch mehr akademisch als praktisch in der Anwendung.

Die "Problematik" liegt m. E. in der 0,002% Versteuerung, den wöchentlichen Heimfahrten und der Anerkennung einer DHHF. Hier wird bestimmt viel falsch gemacht. Denn 0,002% würde ja bedeuten mehr als eine wöchentliche Fahrt , damit WK, aber keine DHHF mehr.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt - Hans-Christian - 04.07.2007 08:13

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