DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
|
03.07.2007, 22:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.07.2007 22:34 von Vorwitzig.)
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Man lernt doch nie aus.
Abgesehen davon, dass da ja wohl eine Riesens........ mal wieder ist, was macht § 8 II 5 für einen Sinn? Wenn generell der Abzug als WK ausgeschlossen ist (die verfassungsrechtliche Zulässigkeit sollte man eigentlich mal klären lassen), in welchen Fällen kommt dann noch ein Abzug als WK in Betracht, wie § 8 II 5 es in Erwägung zieht. Warum muss der Arbeitnehmer sich 0,002 % des BILP als Arbeitslohn anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten nicht mehr geltend machen darf, und warum muss er sie sich nicht anrechnen lassen, wenn er die Fahrtkosten als WK geltend machen darf? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste