Verzicht auf Pensionsanspruch
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25.11.2008, 11:07
Beitrag: #2
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RE: Verzicht auf Pensionsanspruch
maxell schrieb:Eigentlich ein altes "Problem", bin mir aber nicht sicher ob sich hier was in der Rechtsprechung geändert hat. Wenn die Bewertung so stimmt sind die Buchungen m.E. richtig, es sei denn das FA macht vorher schon eine VGA wegen Überversorgung geltend. LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verzicht auf Pensionsanspruch - maxell - 24.11.2008, 19:47
RE: Verzicht auf Pensionsanspruch - tolledeu - 25.11.2008 11:07
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