24.11.2008, 19:47
Eigentlich ein altes "Problem", bin mir aber nicht sicher ob sich hier was in der Rechtsprechung geändert hat.
Also folgender Fall: Alleiniger GmbH GF/Gesellschafter A, eigentlich bereits im Ruhestand, verzichtet auf seine Pensionsansprüche gegen die GmbH.
Es ist davon auszugehen, dass der Anspruch "wertlos" ist (keine Rückdeckung, GmbH buchm. überschuldet).
Mein Kenntnisstand: Verdeckte Einlage mit NULL zu bewerten da wertlos. Somit KEIN fiktiver Zufluss bei A, bei der GmbH in voller Höhe als a.o.Ertrag zu buchen.
Stimmt das noch so?
Also folgender Fall: Alleiniger GmbH GF/Gesellschafter A, eigentlich bereits im Ruhestand, verzichtet auf seine Pensionsansprüche gegen die GmbH.
Es ist davon auszugehen, dass der Anspruch "wertlos" ist (keine Rückdeckung, GmbH buchm. überschuldet).
Mein Kenntnisstand: Verdeckte Einlage mit NULL zu bewerten da wertlos. Somit KEIN fiktiver Zufluss bei A, bei der GmbH in voller Höhe als a.o.Ertrag zu buchen.
Stimmt das noch so?