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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
03.07.2007, 22:12
Beitrag: #7
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:Mit der 1 % -Regelung wird die private Nutzung des Arbeitnehmers als Arbeitslohn erfaßt. D.h. dem Arbeitnehmer fließt steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.

Deshalb kann er die Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen.

Und natürlich hat er Kosten: schließlich muss er die 1% als Arbeitslohn versteuern.

Das kann er eben nicht, siehe EStG

9 Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt - Hans-Christian - 03.07.2007 22:12

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