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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
03.07.2007, 21:40
Beitrag: #6
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Mit der 1 % -Regelung wird die private Nutzung des Arbeitnehmers als Arbeitslohn erfaßt. D.h. dem Arbeitnehmer fließt steuerpflichtiger Arbeitslohn zu.

Deshalb kann er die Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen.

Und natürlich hat er Kosten: schließlich muss er die 1% als Arbeitslohn versteuern.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt - Vorwitzig - 03.07.2007 21:40

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