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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
03.07.2007, 21:36
Beitrag: #5
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
Vorwitzig schrieb:verstehe ich nicht.

Das sind doch Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte.

Der Arbeitgeber muss bei einem arbeitgebereigenen Fahrzeug die Fahrten des Arbeitnehmers zw. Wohnung/Arbeitsstätte mit dem Firmenfahrzeug als Arbeitslohn versteuern, entweder pauschal oder normal.

Dann kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung geltend machen, natürlich mindert der normal oder pauschal versteuerte Arbeitslohn den angefallenen Aufwand (entweder auf der Einnahmenseite oder Abzug bei WK).

Zugegeben, die Problematik ist nicht ganz einfach.

Es handelt sich hier um Familienheimfahrten.

Die sind möglich bei nur 1% Versteuerung.

Sollten mehr Familienheimfahrten als eine durchgeführt werden, dann muß zusätzlich versteuert werden, aber dann geht auch die DHHF nicht mehr.

Eine Familienheimfahrt bei 1% geht also mit dem F-Fahrzeug. Aber ohne WK!

Das ist das Problem.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt - Hans-Christian - 03.07.2007 21:36

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