§ 35a EStG - Hausarbeit
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21.11.2008, 17:14
Beitrag: #24
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RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Hallo!
Als Jurist muss ich euch enttäuschen. Der Schornsteinfeger ist leider im Recht. Es entsteht ein Schuldverhältnis in Geld und Geldschulden sind nach Idee des BGB immernoch primär durch Barzahlung, also durch Übereignung von Banknoten bzw. Münzen zu erfüllen. Der Schuldner ist allerdings im allg. Verkehr zur bargeldlosen Zahlung berechtigt, wenn der Gläubiger seine Kontendaten angibt und Zahlungen bisher anstandslos auf diesem Konto akzeptiert hat. Macht er genau das Gegenteil, verbleibt es bei der Ausgangskonstellation und die heißt auch noch nach dem BGB: nur Bares ist Wahres! Der Annahmezwang richtet sich eben nur auf Bargeld, weil unser BGB eben alt ist. Weil es mir sicherlich keiner glaubt habe ich gleich mal was gegoogelt: http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/d...-14-01.pdf Da hat jemand das alles schön dargestellt. Insbesondere S. 11 (2.a) mit Einverständnis zur Überweisung ist hier von Bedeutung ebenso S. 26 (b) mit dem Problem, das aufgedrängte Kontogutschrift keine Erfüllung ist. Mfg showbee |
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