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DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
03.07.2007, 20:59
Beitrag: #4
RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt
verstehe ich nicht.

Das sind doch Fahrten Wohnung/ Arbeitsstätte.

Der Arbeitgeber muss bei einem arbeitgebereigenen Fahrzeug die Fahrten des Arbeitnehmers zw. Wohnung/Arbeitsstätte mit dem Firmenfahrzeug als Arbeitslohn versteuern, entweder pauschal oder normal.

Dann kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung geltend machen, natürlich mindert der normal oder pauschal versteuerte Arbeitslohn den angefallenen Aufwand (entweder auf der Einnahmenseite oder Abzug bei WK).

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: DHHF Firmenfahrzeug 1% umgekehrte Heimfahrt - Vorwitzig - 03.07.2007 20:59

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