§ 35a EStG - Hausarbeit
|
20.11.2008, 10:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2008 10:49 von Jive.)
Beitrag: #17
|
|||
|
|||
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Der Gesetzgeber ist mit der Vorschrift des § 35 a EstG anscheinend aber sehr zufrieden.
Ab dem 01.01 wird durch das "Konjunktur-Maßnahmen-Paket" der betrag von 20% von 3.000,-€ auf maximal 20% von 6.000,- € verdoppelt. Auch die degressive Afa kommt wieder ( 25% für 2 Jahre) Anscheinend ist die halbwertszeit im steuerrecht doch nicht so schlimm.. irgendwann kommt immer wieder das zuvor abgeschaffte hervor .. man muss nur lange genug warten. lg, Jive |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste