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§ 35a EStG - Hausarbeit
19.11.2008, 16:12
Beitrag: #5
RE: § 35a EStG - Hausarbeit
Hallo,

würde mich mal an die Pressestelle des Deutschen Bundestages wenden und mir die Parlamentsprotokolle zukommen lassen.


Ich halte die Ablehnung zur Anerkennung einer Barzahlung grundsätzlich nicht für verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber wollte eine Förderung der Wirtschaft erreichen jedoch gleichzeitig auch die "Schwarzarbeit" kontrollieren und weiter eindämmen. Auf diesem Hintergrund ist der Gesetzestext entstanden.

Es obliegt immer noch dem Gesetzgeber die entsprechenden Ordnungsschritte zur Einhaltung und Wahrung seiner Gesetze zu bestimmen. Dabei dürfen dann auch allgemeine Einschränkungen verankert werden, die durchaus eine gewisse Einschränkung individueller Grundrechte beinhalten. Solange die wesentlichen Grundrechte der Persönlichkeit des Bürgers nicht eingeschränkt sind, wüsste ich nicht, was das BVerfG dazu veranlassen sollte hier eine Grundrechtsverletzung nach § 3GG (Allgemeinparagraf) zu erkennen.

Dazu müsste das BVerfG auch seine bisherige Rechtstellung aufgeben und würde dem Gesetzgeber eben hier die Durch- und Ausführungsbestimmungen eines Gesetzes absprechen. Aber genau dies befürwortet das BVerfG und bemängelt oftmals den Tatbestand, dass die Gerichtsbarkeit die Unzulänglichkeiten des Gesetzgebers auszubaden hat. Und hier ist nun einmal nichts unzulänglich.

Aber dies ist meine Meinung dazu.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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§ 35a EStG - Hausarbeit - Kiharu - 19.11.2008, 11:32
RE: § 35a EStG - Hausarbeit - maxell - 19.11.2008, 11:55
RE: § 35a EStG - Hausarbeit - Jive - 19.11.2008, 12:06
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