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Entnahmewert PKW nach Schwacke
19.11.2008, 10:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.11.2008 10:33 von phönix.)
Beitrag: #11
RE: Entnahmewert PKW nach Schwacke
Catja schrieb:Ich würde allerdings dann (wegen des letzten Satzes ium Leitsatz) zu einem Mittelwert tendieren wollen und die Differenz ggf. mit dem Betriebsprüfer diskutieren.

Das Urteil ist ja noch zum Zeitraum der Gültigkeit des alten Zivilrechts ergangen.

Selbst der Mittelwert scheint mir noch zu hoch: Der Händler **muss** seit einigen Jahren eine einjährige Gebrauchtwagengarantie (die logischerweise mit einem rel. hohen Kostenanteil zu buche schlägt) gewähren, d.h. ist sein Verkaufspreis = Wareneinsatz + Kosten Verwaltung/Vertrieb + Gewinn + Kosten Garantie-Versicherung/Reparatur.

Bei Entnahme besteht logischerweise kein Recht auf Garantie gegenüber irgendjemandem, der gedachte Erwerber würde deutliche Abschläge beim Kaufpreis machen.

Den Entnahmewert würde ich eher in der Größenordnung des Händler-Einkaufspreises ansiedeln.

Wie sagt mein Lieblings-Betriebsprüfer immer:
Wir sollten dem BFH Gelegenheit geben, seine Rechtsauffassung zu überdenken.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Entnahmewert PKW nach Schwacke - phönix - 19.11.2008 10:26

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